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Sonstiges

02

Dez
2024

In Sonstiges
Unternehmen

KI Ausschlussklausel Gagenschein

On 02, Dez 2024 | In Sonstiges, Unternehmen | Von

Bzgl. KI Ausschlussklausel auf dem Gagenschein der adag hat die logoSynchron schon vor geraumer Zeit dort Gespräche geführt – dies müßte dann aber für alle adag Kunden gelten
und ist damit nicht umsetzbar für die adag. Leider kann die logoSynchron nicht im Alleingang die Klausel in den Gagenschein einkopieren, da diese alle Rechte abtreten muss und zudem bei den vielfältigen Verwertungsketten (DVD/Blu-ray, VOD, TV, Kino), die im Vorfeld noch nicht mal bekannt sind, keinerlei Einfluss mehr auf die Verwendung der Sprachaufnahmen hat. Insofern kann aktuell keine Firma eine Haftung übernehmen, da ansonsten Verträge mit allen (unbekannten) Verwertern geschlossen werden müßten: ein undenkbares Prozedere. Wie bereits im persönlichen Gespräch mit einigen SchauspielerInnen erwähnt, müssen diese Vereinbarungen, wie etwa auch die GVR (Autoren und Regisseure) (Link s.u.), über die entsprechenden Lobbyverbände gestalten werden – aber noch nicht mal der > BFFS hält die Klausel für notwendig in den Verträgen [sic]. Auf der Instagram Seite des BFFS gab es mit einigen Kölner Kollegen intensive Diskussionen darüber (Link s.u.).
Der > VDS vertritt so gut wie keine Synchronschaffenden, insofern ist es für diesen relativ einfach, wie z.B. im Games Bereich, eine dbzgl. Vertragsgestaltung einzufordern, weil bei deren Klientel meistens nur ein Verwerter (Publisher) als direkter Auftraggeber an Bord ist.

Die logoSynchron kann garantieren, dass die von ihr erstellten projektbezogenen Sprachaufnahmen intern – für keine KI-Verarbeitung, noch zu KI Trainingszwecken verwendet werden. Wir verfügen über keinerlei dbzgl. Tools oder Dienstleister und werden auch zukünftig keine solchen Tools einsetzen. Die Nutzung von Chat-GPT wurde mittlerweile genauso eingestellt >
Telepolis 03.07.2024: Militarisierung von KI

weitere Links zum Inhalt des Beitrags:

BSD GVR

Instagram BFFS Vorstand Dr. Till Völger zu KI-Klauseln in Synchronverträgen

VDS KI-Ausschluss