Sonstiges
15
Jul
2016
Synchronschauspieler sind nicht selbständig!
On 15, Jul 2016 | In Sonstiges, Unternehmen | Von
Die Schauspielverbände jubeln angesichts des Pyrrhussiegs; die meisten Schauspieler sind entsetzt angesichts …
… der Gageneinbußen und des bürokratischen Aufwands. Für sie hat dieses Urteil negative Folgen, da ihnen die Sozialversicherungspflicht angesichts eines lange erarbeiteten Status nichts bringen wird. Für die Unternehmen steigen die Kosten (Abwicklung, Arbeitgeberanteil), die in einzelnen Angeboten so nicht mehr unterzubringen sind.
Zudem erweitert sich der Handlungsrahmen des Urteils auf alle Sprechergenres, die bisher in freier Mitarbeit ausgeübt wurden >
Zitat aus der Pressemitteilung des IVS:
„Die Gerichtsentscheidung des BSG erging zwar zur Tätigkeit eines Synchronschauspielers, die Rechtssätze haben mit hoher Wahrscheinlichkeit aber auch Auswirkungen auf alle übrigen sprecherischen Tätigkeiten, denn das Sozialversicherungsrecht differenziert nicht nach Berufsbezeichnungen oder Produktarten, sondern einzig und allein anhand des Tätigkeitsbildes“
Anscheinend völlig ausgeblendet, da nirgends erwähnt, ist die Rolle des Künstlersozialkasse, die zum weiteren Mal zum Abschuss freigegeben wird.
Eine schriftliche Begründung des BSG steht noch aus, bezieht sich das Urteil in der betreffenden Klage doch auf Serienproduktion, aber es besteht kein Zweifel daran, dass es massive Konsequenzen in der Branche nach sich ziehen wird.
Nutznießer werden, wie immer, die großen Unternehmen und der Staatshaushalt sein – es wird mit aller Gewalt versucht, jede nur erdenkliche Gelegenheit zu nutzen, um die Sozialversicherungskassen aufzufüllen.
RUNDSCHREIBEN der Spitzenverbände RS 2017/034 vom 19.01.2017
Link pdf: Urteilsbegründung BSG vom 31.03.17
Link Rechtsprechung dejure.org
Link pdf: Auszüge BSG Beschluss 27.4.2016 (Exzerpt, logoSynchron)