Image Image Image Image Image
Scroll to Top

Nach oben

AGB

Für Filmsynchronisationen wird ein Synchronisations – Vertrag abgeschlossen, der hier beispielhaft (Stand 2010) für eine Kinoproduktion aufgeführt ist –
für alle anderen Dienstleistungen werden individuelle schriftliche Vereinbarungen getroffen.

 

Zwischen der

logoSynchron GmbH

Hansaring 78

50670 Köln

– nachfolgend „logoSynchron“ genannt –

und der Firma

Autorenfilmproduktion GmbH

Autorenfilmstr. 55

50000 Autorenfilmstadt

– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

wird folgender Synchronisationsvertrag geschlossen:

1. logoSynchron übernimmt den Auftrag gemäß dem vorliegenden Original eine deutsch synchronisierte Tonfassung zu dem Spielfilm

“ Autorenfilm “

zu erstellen.

2. Der Auftraggeber stellt logoSynchron für die Synchronisation folgendes Material frei Haus zur Verfügung:

a)  eine mit dem Negativ bildgenau übereinstimmende 35mm AK (nach Startband einstartbar) mit der Original-Tonfassung in einer für die Bearbeitung ausreichenden Qualität

b)  ein vollständiges, mischfähiges IT-Band (Dolby SRD)

c)  ein vollständiges mit dem Text der Originalfassung übereinstimmende Dialogliste (Postproduction Script).

d) eine 35mm-AK für den Trailer sowie ein vollständiges IT-Band (Dolby SRD)

3.  logoSynchron erstellt die deutsche Fassung zu einem Pauschalpreis von

EUR  xx.xxx,- zzgl. xx% MwSt

Der Vertragspreis wird jeweils nach Rechnungsstellung wie folgt gezahlt:

EUR  x.xxx,– zzgl. MwSt. bei Auftragserteilung

EUR  x.xxx,– zzgl. MwSt. Ende xx xxxx

EUR  x.xxx,– zzgl. MwSt. nach Abnahme

4.  logoSynchron liefert zu dem vereinbarten Festpreis:

a)  ein deutsches Dialogbuch;

b)  eine Endmischung Dolby SR auf Timecode-DAT;

c)  eine 6-kanalige, diskrete Mischung auf DA88-Kassetten (aktweise);

d)  eine Aufspielung des dynamikreduzierten TV-Downmix auf eine angelieferte DigiBeta;

e)  eine Dolby SRD-Mischung für den Trailer auf  MOD.

5.  Falls das Material nicht in der vertragsgemäßen Art angeliefert wird, werden dadurch anfallende, zusätzliche Arbeiten und Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Durchführung zusätzlicher Arbeiten bedürfen allerdings der Zustimmung des Auftraggebers.

6. Der Auftraggeber liefert das gesamte Synchronisationsmaterial fracht- und kostenfrei an. Etwaige Zollgebühren für die Einführung des Materials übernimmt der Auftraggeber. Nach Durchführung der Synchronisation sendet die logoSynchron das ihr zur Verfügung gestellte Material auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers an einen von ihm zu benennenden Ort.

7. Eventuell anfallende Lizenz- oder Servicegebühren der Dolby Laboratories sind in dem vereinbarten Pauschalpreis nicht enthalten. Einen entsprechenden Vertrag schließt der Auftraggeber direkt mit den Dolby Laboratories ab.

8. Der Auftraggeber bestätigt mit der Unterzeichnung des Vertrages, die Rechte für die Auswertung des Films in der deutschsprachigen Fassung zu besitzen.

9. Der Auftraggeber erwirbt mit der Zahlung des Vertragspreises das zeitlich sowie räumlich uneingeschränkte Recht zur Verwertung des Tons der deutschen Synchronfassung. Er ist berechtigt die Synchronfassung räumlich und zeitlich unbeschränkt auszustrahlen oder ausstrahlen zu lassen und Ton- bzw. Ton-und Bildträger jeder Art herzustellen oder herstellen zu lassen.

10. Die logoSynchron stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von der logoSynchron zu erbringenden Leistung frei.

11.  Alle Rechte an der deutschen Fassung und das Eigentumsrecht an den Materialien verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Vertragspreises bei der logoSynchron.

12. Die Synchronisation gilt als ordnungsgemäß durchgeführt, sobald die deutsche Fassung vom Auftraggeber abgenommen ist. Die Abnahme kann nur dann verweigert werden, wenn technische und qualitative Mängel vorliegen, die die logoSynchron zu vertreten hat. Falls innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der Synchronfassung gegenüber der logoSynchron keine Mängel schriftlich erklärt wurden, gilt die von der logoSynchron hergestellte Fassung als abgenommen.

13. Alle zur Bearbeitung notwendigen Zwischenmaterialien sind Eigentum der logoSynchron und werden, falls keine anderen Vereinbarungen bestehen, sechs Wochen nach Abnahme gelöscht.

14. Sonstige Vereinbarungen:

Eventuell vorkommende Lieder verbleiben im Original. Die Synchronisation von Liedern ist im o.g. Vertragspreis nicht enthalten.

Der Vertragspreis bezieht sich auf übliche Synchrongagen.

15. Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren dessen Wirksamkeit im übrigen nicht.

16. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Köln.